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AktuellesRiester – RenteBetriebliche Altersversorgung
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| Beginn Rentenphase | 2005 | 2006 | 2007 | 2008 | 2009 | 2010 | 2011 | 2012 | 2013 |
| Zu verst. Anteil | 50% | 52% | 54% | 56% | 58% | 60% | 62% | 64% | 66% |
| Beginn Rentenphase | 2014 | 2015 | 2016 | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 |
| Zu verst. Anteil | 68% | 70% | 72% | 74% | 76% | 78% | 80% | 81% | 82% |
| Beginn Rentenphase | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 | 2027 | 2028 | 2029 | 2030 | 2031 |
| Zu verst. Anteil | 83% | 84% | 85% | 86% | 87% | 88% | 89% | 90% | 91% |
| Beginn Rentenphase | 2032 | 2033 | 2034 | 2035 | 2036 | 2037 | 2038 | 2039 | 2040 |
| Zu verst. Anteil | 92% | 93% | 94% | 95% | 96% | 97% | 98% | 99% | 100% |
Neben den Beiträgen zu einer Rürup-Rente können auch Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung geltend gemacht werden, und auch Beiträge zu Versorgungswerken (Anwälte, Ärzte, Presse, Steuerberater, Architekten etc.) wenn es sich hierbei um Leibrenten handelt.
Im Leistungsfall bei Rentenbezug ist die Rente aus einem Rürup-Vertrag steuerpflichtig. Die Nachsteuerrendite ergibt sich am Ende aus der prozentualen Steuereinsparung während der Vertragslaufzeit und dem Steueranteil auf die Rente nach Rentenbeginn.
Für welche Zielgruppe ist sie geeignet?
Die Rürup-Rente bietet Selbständigen mit relativ hoher Steuerbelastung die Möglichkeit, eine steuerbegünstigte Altersvorsorge aufzubauen. Angestellte sparen mit der Rürup-Rente zusätzliches Vermögen für die Altersvorsorge an und nutzen die steuerliche Förderung mit dem neuen Sonderausgaben-Höchstbetrag, der bei 20.000,- € pro Person und Jahr liegt.
Da die Auszahlung der Rürup-Rente erst im Rentenalter und dann als Rente erfolgt, handelt es sich bei dem angesparten Geld laut Sozialgesetzbuch nicht um „verwertbares Vermögen“. Daher kann es in der Ansparphase nicht gepfändet werden. Wurde der Vertrag vor Antragstellung auf Arbeitslosengeld II (Hartz IV-Leistungen) abgeschlossen, dann ist er nicht auf diese Leistungen anrechenbar. Vor Rentenbeginn kann ein Rürup-Vertrag nicht aufgelöst werden.
Die wichtigsten Punkte im Überblick:
1. Der Versicherungsnehmer kann sich mit staatlicher Förderung (unter Vorsorgeaufwendungen) eine
Altersvorsorge aufbauen.
2. Das angesparte Kapital eines Rürup-Rentenvertrages bleibt bei Arbeitslosigkeit unangetastet. Es wird also bei
Antrag auf Arbeitslosengeld II nicht zum Vermögen hinzugerechnet, die Altersvorsorge bleibt erhalten.
3. In der Ansparphase können Rürup-Verträge nicht gepfändet werden. In der Rentenphase können lediglich
die Beträge gepfändet werden, die die Pfändungsgrenzen überschreiten.
4. Zwar ist die Rürup-Rente eine Leibrente, deren eingezahltes Kapital verfällt, wenn der Sparer stirbt. Doch
bieten einige Gesellschaften Zusatzversicherungen als Hinterbliebenenrenten und eine steuerlich nicht
geförderte Beitragsrückgewähr an.
5. Die Auszahlung der Rürup-Renten kann ab dem 60. Lebensjahr erfolgen, Kapitalwahlrecht und
Rentengarantiezeit gibt es nicht.
www.twinstar-rente.de